Ein Paradies für Mensch und Tier. An den naturbelassenen Stränden um Meschendorf dürfen unsere Hunde noch frei laufen, auch in der Saison. Sie müssen nur im
Vogelschutzgebiet (Riedensee) und in den Ostseebädern an der Leine geführt werden - Verordnung des Amtes Neubukow-Salzhaff über das Führen von Hunden im Gebiet der amtsangehörigen Gemeinden
(Hundeverordnung) siehe unten -.
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Unsere Ferienwohnungen sind auch auf die Bedürfnisse unserer vierbeinigen Freunde
abgestimmt. So gibt es nicht nur einen separaten Eingang und einen kleinen, eingezäunten Garten mit Terrasse, sondern auch pflegeleichte Holz- oder Fliesenfußböden.
Die Vierbeiner unserer Stammgäste erkennen Ihre Lieblingsplätze in Wohnung und Garten
immer wieder und fühlen sich sofort zuhause. Auch so manche Freundschaft unter Hund
und Mensch hat sich schon gefunden und die Freude ist groß, sich immer mal wieder hier
zu treffen, gemeinsam spazieren zu gehen oder den Abend auf der Terrasse zu verbringen.
Vierbeinergalerie ab 2021
Vierbeinergalerie 2015 bis 2020
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Die Hundeverordnung:
Verordnung des Amtes Neubukow-Salzhaff über das Führen von Hunden im Gebiet der amtsangehörigen Gemeinden (Hundeverordnung)
Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Satz 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 246) sowie in
Verbindung mit § 7 Abs. 6 Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) vom 04.Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 313) verordnet der Amtsvorsteher des Amtes NeubukowSalzhaff durch Beschluss
des Amtsausschusses vom 12.12.2017 und nach Anzeige gemäß § 5 Abs. 4 Satz 5 KV M-V vom 4.1.2018 beim Landrat des Landkreises Rostock für das Gebiet der amtsangehörigen Gemeinden:
§ 1 Leinenzwang
(1) Zur Gefahrenabwehr bei der Benutzung besonderer touristisch genutzter öffentlicher Flächen besteht für folgende Straßen und Wege der Stadt Ostseebad Rerik in der Zeit vom 01.05 bis 30.09.
eines jeden Jahres für alle Hunde Leinenzwang:
Stadt Ostseebad Rerik:
- Haffplatz - Haffpromenade - Seebrücke - Strand (vom Bereich Wustrower Hals bis zur Teufelsschlucht) - Küstenwanderweg (vom Bereich Bäckerei Graf bis zur Teufelsschlucht)
(2) Zur Gefahrenabwehr bei der Benutzung öffentlicher Flächen besteht innerhalb geschlossener Ortschaften der Gemeinden Am Salzhaff, Carinerland und Kirch Mulsow (einschließlich aller Ortsteile) für
alle Hunde Leinenzwang.
(3) Hundeleinen und Halsbänder müssen hinreichend fest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegungen des Hundes gewährleisten.
§ 2 Beseitigung von Hundekot
(1) Außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist der Hundekot von dem Hundeführer unverzüglich zu beseitigen.
(2) Der Hundeführer hat außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ein geeignetes Behältnis zur Beseitigung des Hundekots mitzuführen. Dieses Behältnis ist den zur Kontrolle Befugten auf Verlangen
vorzuzeigen.
(3) Bestehende Reinigungspflichten nach anderen Vorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt.
§ 3 Ausnahmen
Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde von Behörden sowie Such- und Rettungshunde, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert. Die Verordnung gilt darüber hinaus nicht für
Blinden- und Behindertenbegleithunde.
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes handelt, wer als Halter oder Hundeführer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 1 einen Hund in den ausgewiesenen öffentlichen Straßen / Bereichen / Ortsteilen nicht an der Leine führt.
2. entgegen § 2 Abs. 1 außerhalb des befriedeten Besitztums den Hundekot als Halter oder Hundeführer nicht unverzüglich beseitigt.
3. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 außerhalb des befriedeten Besitztums kein geeignetes Behältnis zur Beseitigung des Hundekots mitführt,
4. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 das Behältnis nicht den zur Kontrolle Befugten auf Verlangen vorzeigt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung ist der Amtsvorsteher des Amtes Neubukow-Salzhaff.
§ 5
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. Sie tritt zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 15.09.2017 außer Kraft.
Die vorstehende Hundehalterverordnung des Amtes Neubukow-Salzhaff vom 4.1.2018 wurde beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 4.1.2018 angezeigt.
Bekanntmachungsvermerk Öffentlich bekannt gemacht gem. § 8 der Hauptsatzung des Amtes NeubukowSalzhaff am: 11.01.2018.